Was ist ein Gästezimmer?
Ein Gästezimmer zu eröffnen bedeutet:
Gäste zu beherbergen und ihnen ein möbliertes Zimmer mit Zugang zu einem Badezimmer und einer Toilette zu vermieten.
Das Frühstück bereitzustellen.
Eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, entweder ganzjährig oder saisonal.
Sich auf 5 Zimmer und maximal 15 Gäste gleichzeitig zu beschränken.
Sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim Rathaus anmelden und registrieren lassen.
Verwaltungsrechtliche Verpflichtungen
Anmeldung beim Rathaus
Die Anmeldung ist zwingend erforderlich und muss über das FormularCerfa 13566*03 erfolgen.
Das Formular muss an das Fremdenverkehrsamt von Lourdes geschickt werden.
Das Rathaus von Lourdes sendet Ihnen eine abgestempelte Empfangsbestätigung Ihrer Anmeldung zurück.
Betreuung und Begleitung
Sobald die Anmeldung erfolgt ist, können Sie einen Termin mit Delphine vereinbaren, um den Stand Ihres Antrags zu besprechen.
Sie wird Sie bei der Anmeldung der touristischen Unterkünfte und deren Listung unterstützen.
Kontakt: [email protected]
Weitere behördliche Schritte
Hier finden Sie alle Schritte, die Sie vor der Eröffnung Ihrer Gästezimmer unternehmen müssen:https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F17452
Anmeldung bei den französischen Behörden: Beantragung einer SIRET-Nummer
Alle Vermieter müssen ihre Tätigkeit als Beherbergungsbetrieb anmelden.
Beherbergungsanbieter, die eine gewerbliche (LMP) oder nicht gewerbliche (LMNP) Vermietung von möblierten Unterkünften aufnehmen, oder als Vermieter von Gästezimmern tätig wird, muss innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme seiner Tätigkeitonline eine Erklärung zur Unternehmensgründung oder zur Aufnahme der Tätigkeit über das Portal für Unternehmensformalitäten (GFE) einreichen.
🔹 Dieser Schritt ermöglicht insbesondere:
Eine SIRET-Nummer zu erhalten, die in der Steuererklärung anzugeben ist.
seine Tätigkeit anzumelden und seine Steuerregelung zu wählen.

