Möblierte Touristenunterkünfte

Die Tätigkeit als Beherbergungsbetrieb ist reglementiert, daher sind einige administrative und steuerliche Formalitäten zu beachten.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte* und nützliche Ansprechpartner für Ihre Tätigkeit als Ferienvermieter.
* Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Die Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

Fall Nr. 1: Es handelt sich um meinen Hauptwohnsitz, den ich gelegentlich vermieten möchte:
Zur Erinnerung: Ein Hauptwohnsitz wird vom Vermieter mindestens 8 Monate im Jahr bewohnt.
Derzeit ist keine Anmeldung beim Rathaus erforderlich, allerdings dürfen Sie Ihre Wohnung nicht länger als 120 Tage im Jahr vermieten.
Auch wenn keine Meldepflicht besteht, ist er dennoch verpflichtet, seine Tätigkeit als Beherbergungsbetrieb für die Erhebung der Kurtaxe anzumelden und alle notwendigen Informationen zur Erstellung eines TOURINSOFT-Eintrags (Tourismusinformationssystem) für seine Unterkunft zu übermitteln. Er füllt dann das Meldeformular gemäß Artikel L-2333-43 des Allgemeinen Gesetzes über die Gebietskörperschaften aus:

Fall Nr. 2: Es handelt sich um eine Ferienwohnung in einem Zweitwohnsitz
Die einfache Anmeldung Ihrer Ferienwohnung beim Rathaus ist obligatorisch:
Die Stadt Lourdes hat ein System zur einfachen und schnellen Anmeldung über eine spezielle, gesicherte Plattform eingerichtet:
1. Erstellen Sie Ihr Vermieterkonto:
https://lourdes.consonanceweb.fr  
2. Melden Sie Ihre Ferienwohnung an: Sie erhalten automatisch per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit der Registrierungsnummer Ihrer Ferienwohnung, die von den Online-Vermietungsplattformen (Airbnb, Booking, Abritel…) verlangt wird.

Das Fremdenverkehrsamt erfasst diese Informationen dann, damit sie in die Verwaltungssoftware für die Kurtaxe übernommen werden. Der Beherbergungsbetrieb erhält Zugangsdaten für die Beherbergungsplattform, um dort jeden Monat seine Kurtaxen-Online-Meldungen vorzunehmen.

Hinweis: Das neue Gesetz wird in Kürze in Kraft treten. Die Identifikationsnummer wird in allen Gemeinden Frankreichs und für alle Arten von Wohnsitzen (Zweit- oder Hauptwohnsitz) verpflichtend. Die Einführung eines nationalen Systems zur Online-Meldung von Ferienwohnungen tritt spätestens am 20. Mai 2026 in Kraft. In den kommenden Monaten werden per Verordnung Einzelheiten zu den konkreten Modalitäten der Einführung dieses Systems erwartet, und wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Meldung bei der Behörde

Die Tätigkeit anmelden und eine SIRET-Nummer beantragen
Wer eine gewerbliche (LMP) oder nicht gewerbliche (LMNP) Vermietung von möblierten Wohnungen aufnimmt oder Gästezimmer vermietet, muss innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme seiner Tätigkeit online eine Erklärung zur Unternehmensgründung oder zur Aufnahme der Tätigkeit beim„Guichet des formalités des entreprises“(GFE) einreichen.
Dieser Schritt ermöglicht insbesondere:
eine SIRET-Nummer zu erhalten, die in die ergänzende Einkommensteuererklärung einzutragen ist
die Existenz der Tätigkeit bekannt zu geben und die gewählte Steuerregelung anzugeben…

Die Einstufung und/oder Zertifizierung der eigenen Unterkunft beantragen

Die Klassifizierung von Beherbergungsbetrieben umfasst Hotels, Campingplätze, Ferienparks, Ferienresidenzen, Feriendörfer und Jugendherbergen. Die touristische Kundschaft wird immer anspruchsvoller, und die Sterne sind nach wie vor ein wichtiger und universeller Maßstab. Frankreich hat daher beschlossen, sein Klassifizierungssystem zu verbessern, indem es dieses stärker an die Erwartungen der Gäste und an internationale Praktiken anpasst. (Quelle: Atout France)
Die Einstufung ist 5 Jahre lang gültig.

*Das Verfahren zur Einstufung einer Ferienwohnung:
Besuchen Sie die Website von Atout France, um alles über die Klassifizierung zu erfahren: die Grundsätze der Klassifizierung, das Verfahren, die Rechtstexte und Referenzdokumente:https://www.classement.atout-france.fr/le-classement-des-meubles-de-tourisme 

5 gute Gründe, sich einstufen zu lassen

  • Ein fester und einfach anzuwendender Kurtaxensatz.
  • Attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen:http://https ://www.impots.gouv.fr/particulier/les-locations-meublees
  • Ein Garant für Qualität und Zuverlässigkeit Ihrer Unterkunft für Ihre Kunden im In- und Ausland,
  • Eine kostenlose Mitgliedschaft bei der Agence Nationale pour les Chèques-Vacances (ANCV).
    Sie haben dann die Möglichkeit, ein sicheres und für die Mieter vorteilhaftes Zahlungsmittel zu akzeptieren: die „Chèques-Vacances“.
  • Kostenlose Werbung und Vermarktung: Das Fremdenverkehrsamt sorgt für die Werbung und Vermarktung der klassifizierten und/oder zertifizierten Unterkünfte in seinem Zuständigkeitsbereich. Erfahren Sie alles überden ELLOHA-Marktplatz

Die Klassifizierungsstellen

CLEVACANCES 
10 Avenue du Maréchal JOFFRE 65100 LOURDES
05 62 56 70 95
[email protected]

GITES DE FRANCE
05 62 34 31 50
[email protected]

TOURISMUSAGENTUR DER GAVARNIE-TÄLER 
15 Place de la République 65400 ARGELES-GAZOST
Khédidja Zahraoui
05 62 92 71 31 / 06 10 38 58 28
[email protected]

Kurtaxe

Jeder Vermieter, dessen Unterkunft sich in Lourdes befindet, ist verpflichtet, jeden Monat die von seinen Gästen eingenommene Kurtaxe entsprechend dem für seine Einstufung geltenden Tarif zu melden.
Klicken Sie hier, um den Flyer zur Kurtaxe online einzusehen.
Die Stadt Lourdes hat ein System eingerichtet, mit dem Sie die Kurtaxe einfach und schnell über diese spezielle und sichere Plattform melden können.
https://lourdes.consonanceweb.fr 
Möchten Sie Ihren Melderbereich einrichten?
Zunächst müssen Sie Ihre Unterkunft bei unseren Dienststellen anmelden

Polizeiaufzeichnungen

Jede Person, die (gewerbsmäßig oder nicht) eine touristische Unterkunft an einen ausländischen Gast vermietet, muss diesen dazu veranlassen, ein individuelles polizeiliches Formular auszufüllen (dies gilt auch für Staatsangehörige der Europäischen Union).
Dieses Formular muss 6 Monate lang aufbewahrt und nur auf Anfrage an die Polizei oder Gendarmerie weitergeleitet werden.
Weitere Informationen zu den polizeilichen Erfassungsbögen

CSR-Ansatz

Die soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) ist zu einem zentralen Thema für die Tourismusbranche geworden, da sie wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und soziales Engagement miteinander verbindet. Durch die Umsetzung eines CSR-Ansatzes können Tourismusunternehmen Leistung und positive Auswirkungen in Einklang bringen und so den steigenden Erwartungen von Reisenden und lokalen Akteuren gerecht werden.

🔵 Wirtschaftliche Säule: Gewährleistung eines nachhaltigen und ethischen Wachstums (Transparenz, verantwortungsvolle Innovation, nachhaltige Rentabilität).
🟢 Ökologische Säule: Verringerung des ökologischen Fußabdrucks (Ressourcenmanagement, Biodiversität, erneuerbare Energien).
🟠 Soziale Säule: Förderung von Wohlbefinden und Gerechtigkeit (Arbeitsbedingungen, Vielfalt, Auswirkungen auf die Gemeinschaften).

Das Fremdenverkehrsamt von Lourdes hat sich von der Beratungsfirma Linéa begleiten lassen, um eine CSR-Politik innerhalb seiner Organisation umzusetzen. So konnte es seinenallerersten Aktionsplan erstellen.

Das Fremdenverkehrsamt möchte zudem in der Region als Vorbild für nachhaltige Entwicklung fungieren und unterstützt lokale Akteure der Tourismusbranche, die sich diesem Ansatz anschließen möchten.

Weitere Informationen zur CSR finden Sie auf der Fachwebsite des CRTL:
https://pro.tourisme-occitanie.com/engagements-prioritaires/tourisme-durable/j-engage-ma-structure/la-responsabilite-societale-des-entreprises/ 

Ihr Kontakt

Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner in Lourdes.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!

Laura NEVEUX
Tel.: 05 62 42 77 40
E-Mail: [email protected]